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BGH, 03.09.1953 - 1 StR 802/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 802/52
Strafe wäre übrigens schon die Einziehung des von K. benutzten, ihm gehörigen Kraftrades gewesen (BGHSt 1, 351, 353). - RG, 19.06.1936 - 4 D 402/36
1. Beschränkt sich nach § 346 StGB. die Amtspflicht zur Anzeige auf "dienstlich" …
Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 802/52
Es genügt, dass der Strafanspruch für eine geraume Zeit unverwirklicht geblieben ist (RGSt 70, 251, 254; 74, 181). - RG, 22.04.1940 - 5 D 128/40
Auch ein Antragsvergehen kann eine "sonstige Straftat" i. S. des § 4 VO. geg. …
Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 802/52
Es genügt, dass der Strafanspruch für eine geraume Zeit unverwirklicht geblieben ist (RGSt 70, 251, 254; 74, 181). - RG, 01.04.1943 - 2 D 32/43
Zum Tatbestande des § 346 StGB. gehört, daß der Beamte bei einem Strafverfahren …
Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 1 StR 802/52
Dass der Beschwerdeführer im Sinne des § 346 StGB ein zur Mitwirkung bei einem Strafverfahren berufener Beamter war, ergibt sich aus den §§ 440, 421 RAbgO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 13 des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (BGBl 448; vgl. RGSt 58, 79; 76, 394).